Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen.
Stellvertretung
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsauweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Bezüglich der brieflichen Stimmabgabe sind jeweils die Weisungen auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Urnenöffnungszeiten Mönthal
Jeweils am Sonntag von 09.00 - 09.30 Uhr.
Abstimmungstermine
09. Februar 2025
18. Mai 2025
28. September 2025
30. Oktober 2025