Natur Gemeinde Mönthal

 

Gemeindeversammlung

Allgemeines
Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene und damit das oberste Organ der Gemeinde. Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen. Jeder in der Gemeinde wohnhafte Stimmberechtigte kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen.

Aufgaben
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in § 20 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) aufgelistet.

Termine Gemeindeversammlungen 2026
19. Juni 2026
13. November 2026

Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 / Turnhalle Mönthal / 20.15 Uhr
Datum der Versammlung
Dienstag, 02. Juni 2026
Protokoll

Aus Datenschutzgründen wird die Protokoll nicht veröffentlicht. Es kann am Schalter eingesehen werden.

Traktanden

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. November 2025
2. Rechenschaftsbericht 2025
3. Genehmigung eines Brutto-Verpflichtungskredites über Fr. 95'000.00 für die Sanierung aller Nasszellen in drei Wohnungen i
    Mehrzweckgebäude
4. Genehmigung eines Brutto-Verpflichtungskredites über Fr. 73'000.00 für den Spielplatz beim Schulhaus
5. Jahresrechnung 2025
6. Verschiedenes
    - Informationen und Rückmeldungsergebnisse Schulstandort Rüfenach
    - Orientierung über aktuelle Themen

Die Unterlagen liegen vom 05. bis 19. Juni 2026 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf.

Gemeindeversammlung vom 14. November 2025 / Turnhalle Mönthal / 20.15 Uhr
Datum der Versammlung
Freitag, 14. November 2025
Einladung/Erläuterungen
Protokoll

Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Mönthal vom 06. Juni 2025 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 06. Juni 2025 (Genehmigung)
  2. Genehmigung der Kreditabrechnung Hochwasserschutz Oberdorf (Genehmigung)
  3. Genehmigung eines Brutto-Verpflichtungskredites über Fr. 330‘000.00 für die Bestandesaufnahme der Kanalisation im Rahmen des GEP II (Genehmigung)
  4. Genehmigung des angepassten Gemeindevertrages mit der Gemeinde Remigen infolge kantonaler Schulgeldverordnung über die gemeinsame Führung der Primarschule und des Kindergartens (Genehmigung)
  5. Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 115 % (Genehmigung)
  6. Verschiedenes / Orientierungen / Umfrage
    - Orientierung über aktuelle Themen
    - Terminplan

Alle Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Gemeindegesetz. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen und ihr vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 22. Dezember 2025

Verwaltung

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 166
5237 Mönthal

Tel. 056 284 14 73
gemeinde@moenthal.ch

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten
(ohne gesetzliche anerkannte Feiertage)

Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag geschlossen

 

Aktuelles